Zusammensetzung und Aufgaben
Die LEADER-Steuerungsgruppe entscheidet als Projektauswahlgremium über sämtliche an sie herangebrachte Projekte, ob diese zur LEADER-Förderung vorgeschlagen werden – sie tut dies anhand von 14 Projektauswahlkriterien. Die LEADER-Steuerungsgruppe tagt mindestens 2 Mal im Jahr.
Die LEADER-Steuerungsgruppe ist das Projektauswahlgremium im Sinne des Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen – 10 VertreterInnen der Zivilgesellschaft und 5 VertreterInnen der öffentlichen Hand.
Mitglieder in der LEADER-Steuerungsgruppe (Stand: 2019):
Zivilgesellschaftlicher Bereich (10 stimmberechtigte Mitglieder):
LEADER-Aktionsfeldthemen:
- Metallverarbeitung: Markus Felber
- Junges Unternehmertum: Gregor Haslinger
- Demographie/LLL: Margit Fuchsluger
- Tourismus: Herbert Zebenholzer
- Land-/Forstwirtschaft: Leopoldine Adelsberger
- Handwerk/Kulturerbe: Anton Halbartschlager
- Soziale Dienste/Infrastruktur: Daniela Fux
Sozialpartner:
- Arbeiterkammer: Helmut Wieser
- Bezirksbauernkammer: Anton Krenn
- Wirtschaftskammer: Erika Pruckner
Öffentlicher Bereich (5 stimmberechtigte Mitglieder):
LAG:
- Obmann Abg. z. NR Andreas Hanger
KleinregionsvertreterInnen:
- Ybbstal: Bgm. Werner Krammer
- Großes Erlauftal: Bgm. Waltraud Stöckl
- Kleines Erlauftal: Bgm. Claudia Fuchsluger
- InRegion: Bgm. Günther Leichtfried
Kriterien für die Projektauswahl
Anhand folgender Kriterien stellt die LEADER-Steuerungsgruppe die formale und inhaltliche Projektreife von eingereichten LEADER-Projekten fest:
Formale Projektreife:
- Beitrag zur Zielerreichung der Lokalen Entwicklungsstrategie (Aktionsfeld + Outputs)
- Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans (Beitrag zu Erreichung Soll-Werte)
- Verbindliche Projektträgerschaft, inkl. Projektleitung, Nachweis fachliche Qualität
- Projektbeschreibung vollständig (inkl. Projektverlauf, Meilensteine, Wirk.matix)
- Wirtschaftlichkeit des Projekts (Plausible Kostenkalkulation, Eigenfinanzierung)
- Realistischer Umsetzungsplan vorhanden!
- Einhaltung des Vergaberechts, soweit das Vergaberecht anzuwenden ist
Inhaltliche Projektreife:
- Kooperation: Ausmaß der regionalen Wirkung (einzelbetrieblich, lokal, regional)
- Verbindung mehrerer Sektoren (multisektoraler Ansatz)
- Ökonomische Nachhaltigkeit: Ausmaß der Beschäftigungswirksamkeit
- Innovationsgrad (innovativ für Region, Gemeinde, Betrieb)
- Beitrag zu
a) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
b) Ökologische Nachhaltigkeit - Beitrag zu
a) Lebenslanges Lernen/Identitätsbildung
b) Soziale Nachhaltigkeit/Demographie - Gleichstellungsorientierung (Gleichbehandlung Frauen, Jugendlicher und sozial benachteiligter Gruppen, Barrierefreiheit)
Termine
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